Sehr geehrte Damen,
wie Sie wissen, schreiben die Maßnahmen vor,
dass Menschen mit Attest nicht benachteiligt werden dürfen.
Allerdings wurde dann z.B. Geschäften noch eröffnet,
dass sie - reichen ihnen die staatlichen Maßnahmen
nicht aus - gleichsam als eigener Gesetz- oder Maßnahmenverkünder
die Möglichkeit haben, über das Hausrecht Menschen mit Attest auszuschließen.
Genau dies habe ich ja soeben in Ihrem Geschäft erfahren.
Es geht also nicht um eine quasi-gesetzliche Maßnahme,
es geht um Ihre eigene solche.
Daraus konnte ich dann schließen, dass die Freundlichkeit, mit
der Sie mir bisher begegnet sind, nichts war als Heuchelei.
Und so lernt man nie aus.
Mit besten Grüßen,
Johannes Kießlingweiterlesen